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Datum: 29.04.2025

Aktenzeichen: 3 Ca 6925/24

1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. 
3.Der Wert des Streitgegenstands wird auf 24.346,26 EUR festgesetzt.
4.Soweit nicht bereits gesetzlich zulässig, wird die Berufung nicht gesondert zugelassen.