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Zuständigkeit

Das Amtsgericht Singen ist für alle erstinstanzlichen Zivil- und Strafsachen sachlich zuständig, soweit nicht das Landgericht Konstanz zuständig ist, ferner für alle erstinstanzlichen Familien- und Nachlasssachen.

Weitergehend ist das Amtsgericht Singen für sämtliche erstinstanzlichen Bußgeldsachen zuständig, in denen es um die gerichtliche Überprüfung von Bußgeldbescheiden des Hauptzollamtes Singen geht. Als Landwirtschaftsgericht umfasst seine konzentrierte Zuständigkeit sämtliche Verfahren aus dem Bezirk des Landgerichts Konstanz.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen, bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat. In Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen ist es darüber hinaus auch für Sachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Radolfzell zentral zuständig.

 

In Insolvenzsachen ist das   Amtsgericht Konstanz zuständig.

In Registersachen ist das Amtsgericht Freiburg zentral zuständig.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".




 

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