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Zuständigkeit
Das Amtsgericht Singen ist sachlich zuständig für alle erstinstanzlichen Zivil- und Strafsachen, soweit nicht das Landgericht Konstanz zuständig ist, sowie für Familiensachen.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen, bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat. Das Amtsgericht Singen ist ferner für das Amtsgericht Radolfzell infolge Zentralisierung zuständig in folgenden Angelegenheiten:
- Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen
In Insolvenzsachen ist das
Amtsgericht Konstanz zuständig.
In Registersachen ist das Amtsgericht
Freiburg zentral zuständig.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".
