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Apostillen Legalisationen
Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.
Das Landgericht Konstanz ist ausschließlich zuständig für Dokumente der Gerichte und Notare unseres Landgerichtsbezirks (Donaueschingen, Singen, Villingen-Schwenningen, Meersburg, Überlingen, Radolfzell, Konstanz, Stockach).
Übersetzungen:
Apostillen/Überbeglaubigungen können nur für Übersetzer erteilt werden, die beim Landgericht Konstanz beeidigt
sind.
Diese finden Sie unter www.justiz-dolmetscher.de
Es werden keine Termine vergeben!
Bearbeitungszeit: ca. 1 Woche, auch wenn die Dokumente persönlich abgegeben werden.
Gebühr: 20 Euro pro Dokument. Über diesen Betrag erhalten Sie eine Rechnung von der Landesoberkasse.
Unterlagen/Dokumente bitte im Original mit Antragsformular
einreichen!
Antragsformular
Postadresse:
Landgericht Konstanz
- Apostillen/Überbeglaubigungen –
Untere Laube 27
78462 Konstanz
Persönliche Abgabe:
An der Infothek im Nebengebäude: Schützenstraße 8, 78462
Konstanz
Die Bearbeitungszeit ändert sich dadurch nicht und beträgt auch bei persönlicher Abgabe etwa 1 Woche!
Öffnungszeiten Infothek; auch telefonische Sprechzeiten:
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr, Tel.: 07531/280-1119)
Das Landgericht ist nicht zuständig für:
Urkunden der Stadtverwaltungen und Landratsämter:
(z.B. Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Einbürgerungszusicherungen u.a.)
Regierungspräsidium Freiburg,
Referat 15, Schwendistraße 12, 79102 Freiburg
Zeugnisse baden-württembergischer Schulen:
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Thouretstr. 6, 70173 Stuttgart,
Zeugnisse aus dem Universitäts- bzw. Hochschulbereich:
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Königstr. 46, 70173 Stuttgart
Urkunden der Finanzämter:
Oberfinanzdirektion Karlsruhe
Präsidialbüro, Moltkestraße 50, 76133 Karlsruhe
Polizeiliche Führungszeugnisse
Bundesamt für Justiz
Referat IV 2, 53094 Bonn