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Hinterlegungsantrag
Für die Stellung des Hinterlegungsantrags hat der Gesetzgeber die Verwendung des amtlichen Antragsformulars vorgeschrieben. Den Hinterlegungsantrag können Sie hier aufrufen. Der Antrag ist in doppelter Fertigung bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts einzureichen. Unterlagen, welche den Antrag begründen, sind in Kopie beizufügen.
Nach Annahme der Hinterlegung durch die Hinterlegungsstelle teilt diese dem Antragsteller die zur Überweisung erforderlichen Bankdaten mit. Eine Einzahlung der Hinterlegungssumme bei der Zahlstelle des Amtsgerichts ist daneben auch möglich. Die Hinterlegungsbescheinigung kann in diesem Fall sofort erteilt werden. Im Falle der Überweisung erfolgt die Erteilung nach Zahlungseingang durch die Landesoberkasse über die Hinterlegungsstelle.