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Allgemeine Informationen

Die hier veröffentlichten Informationen ersetzen nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Veröffentlichungen in den amtlichen Mitteilungsblättern. Es handelt sich hierbei lediglich um ein zusätzliches Informationsangebot des Amtsgerichts Singen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass keine Gewähr übernommen wird für die Abhaltung eines Versteigerungstermins. Sie sollten daher vor Anreise unbedingt beim Versteigerungsgericht nachfragen, ob der Termin stattfindet. 

Die Gutachten zu den Versteigerungen können Sie während der Öffnungszeiten der Infothek (Montag, Mittwoch und Freitag jeweils von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie Mittwochnachmittag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr) einsehen.

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